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Die digitale Barrierefreiheit rückt immer stärker in den Fokus. Mit dem Barrierefreiheitsstärkungsgesetz (BFSG) tritt am 28. Mai 2025 eine neue gesetzliche Regelung in Kraft, die digitale Angebote barrierefrei gestalten soll. Doch was bedeutet das konkret? Wer ist betroffen? Und welche Maßnahmen lassen sich umsetzen? In diesem Beitrag klären wir alle wichtigen Fragen und zeigen, wie wir mit unseren Lösungen zur digitalen Barrierefreiheit beitragen.
Das BFSG setzt die EU-Richtlinie über die Barrierefreiheitsanforderungen für Produkte und Dienstleistungen (European Accessibility Act) in deutsches Recht um. Es verpflichtet Unternehmen, ihre digitalen Angebote – von Websites über Apps bis hin zu Self-Service-Terminals – barrierefrei zu gestalten. Ziel ist es, Menschen mit Behinderungen gleichberechtigten Zugang zu digitalen Dienstleistungen zu ermöglichen.
Nicht alle Unternehmen sind von der neuen Regelung betroffen. Das BFSG gilt nicht für rein geschäftliche (B2B) Angebote. Ebenso sind Kleinstunternehmen mit weniger als zehn Beschäftigten und einem Jahresumsatz bzw. einer Jahresbilanzsumme von maximal zwei Millionen Euro von den Anforderungen ausgenommen. Dennoch wird empfohlen, freiwillig Maßnahmen zur Barrierefreiheit zu implementieren, um digitale Inhalte für alle nutzbar zu machen.
Auch wenn unsere Lösungen nicht direkt unter das BFSG fallen, nehmen wir das Thema Barrierefreiheit sehr ernst. Unsere Apps und Web-Dashboards orientieren sich an den Web Content Accessibility Guidelines (WCAG), um bestmögliche Nutzbarkeit für alle Menschen zu gewährleisten. Die WCAG umfassen vier zentrale Kategorien:
Unsere angebotenen Lösungen sind zwar nicht direkt vom BFSG betroffen, dennoch können sie einen wichtigen Beitrag zur Erfüllung der neuen Anforderungen leisten. Unser Team beschäftigt sich bereits seit langem mit dem Thema Barrierefreiheit, weshalb unsere Lösungen konsequent nach den WCAG entwickelt und kontinuierlich verbessert werden. Diese Richtlinien fördern die Gleichstellung und etablieren bewährte Methoden für Design, Entwicklung und Inhalte.
Wir wenden diese Standards auf unsere App-Lösungen und Web-Dashboards an, um auch ohne gesetzliche Verpflichtung eine hohe Barrierefreiheit zu gewährleisten. Unser Ziel ist es, allen Nutzerinnen und Nutzern eine gleichwertige und komfortable Nutzungserfahrung zu bieten.
Im Hinblick auf das Inkrafttreten des BFSG am 28. Mai 2025 planen wir ein App-Update, um weitere Verbesserungen im Sinne des Gesetzes auszuliefern. Bereits durch unser Rebranding wurden viele Barrierefreiheitsmaßnahmen integriert, doch wir gehen noch einen Schritt weiter.
Barrierefreiheit ist kein kurzfristiger Trend, sondern eine essenzielle Voraussetzung für digitale Teilhabe. Unternehmen, die frühzeitig in barrierefreie Lösungen investieren, profitieren nicht nur von einer größeren Nutzerbasis, sondern leisten auch einen wertvollen gesellschaftlichen Beitrag.
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